Vom Lesen unter freiem Himmel

Grahampark in Handschuhsheim, Heidelberg
Grahampark in Handschuhsheim, Heidelberg

Von André Störr, 8. April 2020

“Lesen gefährdet die Dummheit“, das ist ein Slogan, den der Börsenverein des Deutschen Buchhandels gerne nutzt, auch für seine jährlichen Vorlesewettbewerbe.

In manchen Regionen scheint dies eine bedrohliche Aussage zu sein, jedenfalls beim Lesen unter freiem Himmel. So machen Anekdoten die Runde von Lesenden, die durch die Polizei von Parkbänken und Parkwiesen vertrieben wurden. Denn erlaubt sei kein Vergnügen, sondern allenfalls ein kurzes Verschnaufen. Aus Sachsen-Anhalt erhielt ich die Nachricht, dass zwar Angeln am Flussufer erlaubt sei, nicht aber Lesen am selben Flussufer. Unklar bleibt, wie es mit Lesen beim Angeln gehandhabt wird. Mit Sinnfragen lässt sich hier längst nicht mehr weiterkommen.

Lesen unter freiem Himmel gefährdet Menschenleben? Das scheint die Form von Argumentation zu sein, in die wir uns als Gesellschaft inzwischen hineinmanövriert haben. Der Schutz von Leben und Gesundheit wird plötzlich zum alles überragenden Gut. Individuelle Freiheitsrechte müssen dann halt einmal dahinter zurückstehen, meinte jüngst der Bayerische Ministerpräsident. Nun gut, wir zwingen Menschen in ihre Wohnungen und geben ihnen Alkohol mit, selbst den Alkoholkranken, selbst wenn sie Kinder haben. Nach den Kindern sehen wir aber nicht, zu gefährlich, wegen Corona. Und Rauchen in der eigenen Bude geht auch, müssen die Kinder eben durch. Gesundheitsschutz hat derzeit argumentativ Schlagseite.

Wer lesen mag (und darf), kann zum Beispiel einmal das Grundgesetz aufschlagen. Dort steht in Art 1 nicht geschrieben, dass der Schutz von Leben und Gesundheit über alles geht.  Dort steht, dass die Würde des Menschen unantastbar ist. Und diese Würde ist nicht die bloße Existenz, das reine Überleben. Ein nur auf das “am Leben bleiben” reduziertes Dasein ist kein Wert. Die Würde des Menschen, die unser Grundgesetz über alles andere stellt, bestimmt sich gerade aus der Summe der Freiheitsrechte.

Rücksichtnahme, verantwortungsbewusstes Handeln und Freiheit auch als Selbstbegrenzung sind nicht etwa Gebote der Stunde, sondern immerwährende Aufgaben, mit oder ohne neuartigem Virus. Aber auch Diskurs, das Ringen um richtige Lösungen, Abwägungen und Verhältnismäßigkeit sind Gebote, die nicht für die guten Zeiten gemacht sind, sondern auch bei Krisenlagen gelten müssen. Wenn der Baden-Württembergische Ministerpräsident in einem Zeitungsinterview bekundet, unsere Demokratie müssen gegenüber dem chinesischen System beweisen, dass sie genauso harte Maßnahmen ergreifen kann wie dieses, verrät er unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Denn nicht die Gleichheit der Maßnahmen zeigt die Systemunterschiede, sondern die Fähigkeit, öffentlich darüber zu debattieren, Maßnahmen in Frage stellen zu dürfen und aus Einsicht und Überzeugung Einschränkungen zu dulden, nicht aus Gehorsam.

In manchen Bundesländern dürfen übrigens alle Menschen auf Parkbänken, auf Wiesen und auch beim Wandern lesen, natürlich mit gehörigem Abstand zu den Mitmenschen. Der Freistaat Thüringen hat heute auch wieder die Buchläden geöffnet, damit der Lesestoff nicht ausgeht. Noch erfolgt diese Öffnung mit strengen Einschränkungen, die es beim Kauf von Zigaretten, Schnaps und Blumen so nicht gibt. Aber immerhin, es ist ein Anfang hinein in eine neue Normalität mit einem neuartigen Virus, mit dem wir uns von nun an die Welt teilen werden.

Und darum: Immer Lesen! Weil es gegen Dummheit schützt. Und gegen Langeweile.

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